Allgemeines
Durch
den digitalen Tachograf wird der bisherige analoge Fahrtenschreiber
abgelöst und die Tachoscheibe durch eine Fahrerkarte ersetzt. Die
relevanten Daten vom Fahrzeug und Fahrer werden elektronisch erfasst
und sowohl im Gerät als auch auf der Fahrerkarte gespeichert.
Dadurch sollen die Kontrollen der Lenk- und Ruhezeiten erleichtert
und der Missbrauch erschwert werden.
Österreichische Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, sind
verpflichtet, die anfallenden Daten in vorgeschriebenen
Zeitintervallen zu sichern, mindestens zwei Jahre aufzubewahren und
auf Verlangen den Behörden für Überprüfungen zur Verfügung zu
stellen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen benötigen Sie ein
entsprechendes Archivierungssystem, bestehend aus Hard- und
Software, sowie eine umfassende Schulung der beteiligten Personen.
Einen ganz wesentlichen Teil nimmt dabei die Schulung der Fahrer
ein. Wenn diese den richtigen Umgang mit dem digitalen Tachograf
nicht beherrschen, werden Sie bei der ersten Überprüfung durch die
Behörde kräftig zur Kassa gebeten.