PRODUKTE ZUR DATENARCHIVIERUNG

Der Gesetzgeber schreibt vor, den Massenspeicher des digitalen Tachografen spätestens alle 90 Tage und die Fahrerkarten der Fahrer spätestens alle 28 Tage auszulesen.

Unternehmen mit Angestellten sind verpflichtet, die ausgelesenen Tachografen- und Fahrerkartendaten einzusehen und auf Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zu prüfen. Fahrer die sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten halten, sind zu belehren.

Die Daten des digitalen Tachografen und der Fahrerkarte müssen in digitaler Form auf zwei getrennten Medien gespeichert und örtlich getrennt aufbewahrt werden. Die Archivierungsdauer beträgt in Österreich mindestens zwei Jahre.

Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften benötigt man eine entsprechende Infrastruktur, bestehend aus Hard- und Software oder eine WEB Lösung. Ob Sie sich für eine klassische Inhouselösung oder eine Archivierung im DAKO Rechenzentrum entscheiden, ist eine Frage von Kosten, Aufwand und Komfort. Die zentrale Datenarchivierung im DAKO Rechenzentrum bietet den Vorteil, dass Sie Ihre Daten jederzeit an jedem Ort einsehen können - und das Thema Datensicherung übernehmen andere.

Es gibt viele Produkte für das Auslesen, Auswerten und Archivieren von Daten aus digitalen Kontrollgeräten. Nach dem Motto „Reduziert auf das Wesentliche und offen für die Zukunft“ stellt DAKO eine modulare Lösung bereit, die auf die individuellen Forderungen zugeschnitten ist und darüber hinaus jederzeit nachgerüstet werden kann. Damit ist der selbstfahrende Unternehmer gleichermaßen zufrieden wie der Großkonzern.