PRODUKTE ZUR DATENARCHIVIERUNG
Der
Gesetzgeber schreibt vor, den Massenspeicher des digitalen
Tachografen spätestens alle 90 Tage und die Fahrerkarten der Fahrer
spätestens alle 28 Tage auszulesen.
Unternehmen mit Angestellten sind verpflichtet, die ausgelesenen
Tachografen- und Fahrerkartendaten einzusehen und auf Verstöße gegen
gesetzliche Regelungen zu prüfen. Fahrer die sich nicht an die
gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten halten, sind zu
belehren.
Die Daten des digitalen Tachografen und der Fahrerkarte müssen in
digitaler Form auf zwei getrennten Medien gespeichert und örtlich
getrennt aufbewahrt werden. Die Archivierungsdauer beträgt in
Österreich mindestens zwei Jahre.
Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften benötigt man eine
entsprechende Infrastruktur, bestehend aus Hard- und Software oder
eine WEB Lösung. Ob Sie sich für eine klassische Inhouselösung oder
eine Archivierung im DAKO Rechenzentrum entscheiden, ist eine Frage
von Kosten, Aufwand und Komfort. Die zentrale Datenarchivierung im
DAKO Rechenzentrum bietet den Vorteil, dass Sie Ihre Daten jederzeit
an jedem Ort einsehen können - und das Thema Datensicherung
übernehmen andere.
Es gibt viele Produkte für das Auslesen, Auswerten und Archivieren
von Daten aus digitalen Kontrollgeräten. Nach dem Motto „Reduziert
auf das Wesentliche und offen für die Zukunft“ stellt DAKO eine
modulare Lösung bereit, die auf die individuellen Forderungen
zugeschnitten ist und darüber hinaus jederzeit nachgerüstet werden
kann. Damit ist der selbstfahrende Unternehmer gleichermaßen
zufrieden wie der Großkonzern.