Befristung der Führerscheine ab 2013
Zahnpastatuben
haben es ebenso wie Putzmittel, Kopfwehpulver oder Warengutscheine:
Das Ablaufdatum. Auch jeder österreichische Führerschein hat eine
befristete Gültigkeit – selbst dann, wenn der Termin nicht
aufgedruckt ist. Zur Beruhigung: Die Rede ist vom 18. Jänner 2033.
Erst bis dahin müssen alle Plastikkarten, Papier- und
Leinenausweise, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden,
gegen einen neuen Führerschein umgetauscht sein.
Alle ab 19. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine der Klassen A oder B sind automatisch auf 15 Jahre befristet. Dadurch ist sichergestellt, dass jeder EU-Bürger ein aktuelles Führerscheinfoto besitzt. Neue Führerscheine sind außerdem viel schwerer zu fälschen. In der ganzen EU sind derzeit über 100 verschiedene Führerscheinformulare im Umlauf, die wohl niemand überblicken kann – was Betrüger auch regelmäßig ausnützen.
Gesundheits-Checks oder gar Prüfungen sind bei der Führerschein-Neuausstellung weder jetzt noch in Zukunft zu befürchten. Die Lenkberechtigung wird ja im Normalfall weiterhin unbefristet erteilt. Der Reisepass ist auch nur zehn Jahre gültig, aber die Staatsbürgerschaft verliert man nicht, nur weil der Pass abgelaufen ist.