Tipps für die praktische Prüfung der Klassen C und CE

Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn Sie sich als Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können!

Das vom Fahrprüfer zu erstellende Gutachten muss nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck hat der Fahrprüfer während der Prüfungsfahrt laufende Aufzeichnungen zu führen. Die Verwendung der Prüfungsprotokolle gemäß der Fahrprüfungsverordnung ist für alle Fahrprüfer verbindlich.

Die praktische Fahrprüfung besteht aus vier Teilen:

A. Überprüfung am Fahrzeug
B. Übungen im Langsamfahrbereich
C. Fahren im Verkehr
D. Besprechung von erlebten Situationen

Die Mindestdauer für den Teil C (Fahren im Verkehr) beträgt für die Klassen C, D sowie C+E und D+E mindestens 45 Minuten. Unter Berücksichtigung der Prüfungsteile A, B und D wird daher die Gesamtdauer der praktischen Prüfung keinesfalls 60 Minuten unterschreiten.