Ausnahme für E-Autos

Wer ein Elektroauto fährt, muss sich künftig nicht mehr an Tempobeschränkungen auf Basis des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) halten. Voraussetzungen dafür sind weiß-grüne Kennzeichentafeln und die Verkündung dieser Ausnahmeregelung durch entsprechende, nicht näher definierte "Hinweisschilder".

Diese Gesetzesänderung soll als Anreiz verstanden werden, sich für ein Elektrofahrzeug zu entscheiden. Eingebaut wurde die Ausnahmeregelung für E-Autos in ein Gesetzespaket, das vorrangig der Umsetzung der sogenannten "Aarhus-Konvention" dient.

Der Nationalrat hat die Änderung am 25. Oktober 2018 beschlossen, sie tritt mit der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt in Kraft.