Ausnahme für E-Autos
Diese Gesetzesänderung soll als Anreiz verstanden werden, sich für ein Elektrofahrzeug zu entscheiden. Eingebaut wurde die Ausnahmeregelung für E-Autos in ein Gesetzespaket, das vorrangig der Umsetzung der sogenannten "Aarhus-Konvention" dient.
Der Nationalrat hat die Änderung am 25. Oktober 2018 beschlossen, sie tritt mit der Verlautbarung im Bundesgesetzblatt in Kraft.