COVID-19: Aktuelle Nachweispflicht

Ab 1. bzw. 22. Juli 2021 entfallen die meisten Covid-Beschränkungen im Fahrschulbetrieb.

Letzte Bearbeitung dieser Seite: 4. August 2021

  • Für Fahrschüler entfallen ab 1. Juli 2021 sämtliche Covid-Beschränkungen im Unterrichtsbetrieb. Damit kommt es für Fahrschüler zum Wegfall der Maske während des Unterrichts (im Kurs, im Auto), dem Wegfall des 3G-Nachweises und dem Wegfall des 1 m Abstandes
  • Für Angestellte und den Inhaber ist während des Unterrichts das Tragen eines MNS mit Möglichkeit zur Befreiung durch einen 3G-Nachweis vorgeschrieben

  • Im Fahrschulgebäude (Empfangsbreich, Aufenthaltsbereich, Büro) besteht ab 22. Juli 2021 keine Maskenpflicht

  • Das Gesundheitsministerium sieht für die Aufsichtspersonen bei der Theorieprüfung, für die Fahrprüfer, die Fahrlehrer, die Prüfungskandidaten sowie deren private Begleiter bei der Fahrprüfung den Mund-Nasen-Schutz vor. Alternativ ist ein 3G-Nachweis möglich; die Maskenpflicht entfällt jedoch nur dann, wenn alle Beteiligten einen 3G-Nachweis besitzen

Sonderregelung für Wien:

  • Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Einrichtungen zur Vorbereitung und Durchführung von Fahraus- und -weiterbildungen sowie allgemeine Fahrprüfungen nur betreten, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt, sonst ist eine FFP2-Maske zu tragen

Weitere Informationen:

2. COVID-19-Öffnungsverordnung, Abnahme von Fahrprüfungen, Stand 3. August 2021, Amt der NÖ Landesregierung, RU6-A-204/316-2020