Online-Fahrschulkurse in der KDV

Mit der 68. KDV-Novelle werden die bisherigen Erlässe zu Online-Kursen in eine Lösung auf Verordnungsebene umgewandelt.

Mit der kommenden 68. KDV-Novelle wird ausdrücklich festgehalten, dass die theoretische Ausbildung für alle Klassen von Lenkberechtigungen grundsätzlich in Form der Präsenzlehre zu erfolgen hat.

Zusätzlich wird aber ein neuer Absatz eingefügt, der eine Ausnahmeregelung vom regulären Präsenzunterricht ermöglicht: Sollte es aufgrund der beschränkenden Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, Präsenzunterricht in den Räumlichkeiten der Fahrschule durchzuführen, so kann die theoretische Ausbildung ausnahmsweise auch als „e-Learning“ ohne physische Anwesenheit der Fahrschülerinnen und Fahrschüler zugelassen werden.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen und der genaue Zeitraum wird von der Bundeministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Bundesgesetzblatt kundgemacht.

Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, wird der bereits bestehende Erlass vom 5. Februar 2021, GZ: 2021-0.086.172, noch einmal verlängert. Mit der Kundmachung der 68. KDV-Novelle und der darauffolgenden Kundmachung der Bundesministerin im Bundesgesetzblatt ist dieser Erlass obsolet.