Pannenstreifen als Fahrspur

Mit der 29. Novelle der StVO will der Verkehrsmninister den Pannenstreifen bei starkem Verkehr als Fahrspur freigeben.

Eine temporäre Pannenstreifenfreigabe wird in Deutschland, England, den Niederlanden und der Schweiz als schnell umsetzbare Maßnahme zur Kapazitätserweiterung des hochrangigen Straßennetzes genutzt. Diese Möglichkeit soll auch in Österreich zur Anwendung kommen.

Dafür werden in der Straßenverkehrsordnung

  •     Eine entsprechende Verordnungsermächtigung für den Verkehrsminister geschaffen
  •     Die Voraussetzungen für die Freigabe des Pannenstreifens mittels Überkopf-Signalistation (Pfeile bzw. ein "X") definiert
  •     Hinweiszeichen zur Information der Fahrzeuglenker eingeführt

Die Novelle soll unmittelbar nach der Kundmachung in Kraft treten.