Prüfungssperre für Schummler
Kandidaten, die im Rahmen der theoretischen Fahrprüfung
- unerlaubte technische Hilfsmittel verwenden oder verwendet haben und
- sich dabei der Unterstützung durch nicht im Prüfungsraum anwesender Personen bedienen und
- deren theoretische Fahrprüfung aus diesem Grund abgebrochen und/oder negativ bewertet wurde,
dürfen ab 1. September 2019 diese Prüfung nicht vor Ablauf von neun Monaten wiederholen.