Prüfungssperre für Schummler

In letzter Zeit wurden vermehrt technisch hochwertige Schummelversuche festgestellt, die mit einer negativen Beurteilung des Prüfungsantritts und einer Sperrfrist für den nächsten Antritt sanktioniert werden. Ursprünglich war in den (Vor-)Verhandlungen sogar von einem Jahr Sperre die Rede.

Kandidaten, die im Rahmen der theoretischen Fahrprüfung

dürfen ab 1. September 2019 diese Prüfung nicht vor Ablauf von neun Monaten wiederholen.