Weiterbildung für Berufskraftfahrer (C95/D95)
Im Güterbeförderungsverkehr müssen alle Berufskraftfahrer, die
nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung C erworben haben,
einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Berufskraftfahrer von
LKW, die vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung C erworben
haben, müssen erst ab 10. September 2014 einen
Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.
Im Personenkraftverkehr müssen alle Berufskraftfahrer, die
nach dem 9. September 2008 eine Lenkberechtigung D erworben haben,
einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen. Berufskraftfahrer von
Bussen, die vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung D
erworben haben, müssen erst ab 10. September 2013 einen
Fahrerqualifizierungsnachweis mitführen.
Damit der Fahrerqualifizierungsnachweis gültig bleibt, müssen
innerhalb von fünf Jahren 35 Weiterbildungsstunden (5 Tage à 7 Stunden)
absolviert werden.