Corona-Hygieneregeln für Fahrschulen

Die Wiederaufnahme des Ausbildungsbetriebs nach dem COVID-19-Lockdown ist an bestimmte Hygieneregeln gebunden, die dem Schutz der KundInnen und MitarbeiterInnen der Fahrschulen sowie der behördlichen Aufsichtspersonen und der PrüferInnen dienen.

Verordnung des BMSGKP

Fahrschüler müssen in der Fahrschule gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben,

  • einen Abstand von mindestens einem Meter einhalten
  • eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen

Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen wird und in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden.

Für die Einhaltung der Regeln ist jeder und jede Einzelne selbst verantwortlich. Die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben und etwaige Sanktionen daraus obliegen der Exekutive.

Tipps des Fachverbands der Fahrschulen

Neben den mittlerweile als bekannt vorausgesetzten Maßnahmen wie Verzicht auf das Händeschütteln, Husten oder Niesen in die Armbeuge, umgehendes Entsorgen von gebrauchten Taschentüchern, ... werden die folgenden Maßnahmen (Auszug aus den Fahrschul-Hygiene-Regeln und Gesundheitstipps) empfohlen:

Grundsätzlich gilt

  • Beim Auftreten von Symptonen einer Erkältung, erhöhter Körpertemperatur, ... müssen vereinbarte Termine abgesagt werden
  • Als eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zählen Masken, Schals, Tücher und Visiere aus Acrylglas

Büro, Kunden-Aufenthaltsbereiche, Lehrsäle

  • Die geltenden Hygienemaßnahmen werden durch Aushang mitgeteilt. Wenn Sie einen eigenen Aushang gestalten oder Hygiene-Informationen auf Ihrer Website bekanntgeben möchten, stellen wir Ihnen gerne Piktogramme im Verkehrszeichen-Stil der Computerprüfung zur Verfügung
  • Es wird die Möglichkeit zur Handdesinfektion bzw. zum Händewaschen angeboten
  • Im gesamten Gebäude gilt sowohl für Kunden als auch für Mitarbeiteter mit Kontakt zu Kunden die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
  • Trotz Mund-Nasen-Schutz ist der Abstand von mindestens 1 Meter zu haushaltsfremden Personen einzuhalten
  • Flächen, die regelmäßig berührt werden (Getränkeautomatengriffe, Sessellehnen, Tischflächen, Türgriffe, Übungscomputer, ...), werden regelmäßig (nach Kursende, während Pausen) gereinigt bzw. desinfiziert
  • Räume werden ausreichend gelüftet, mind. 5 Minuten pro Stunde

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Theoriekurs und Theorieprüfungen

  • In Fahrschulen ist das durchgehende Tragen von MNS in den Unterrichtssälen Pflicht (im Gegensatz zu den öffentlichen Schulen)
  • Sitzabstände von mind. 1 Meter sicherstellen, Sitze evtl. diagonal versetzen (siehe Handbuch des BMBWF)

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Unterricht und Prüfungen im Auto

  • Vor der Fahrt gründlich Hände waschen oder desinfizieren, beim Warten ausreichend Abstand halten
  • Alle Personen im Auto tragen einen Mund-Nasen-Schutz
  • Abstand zu anderen Personen so gut wie möglich herstellen
  • Nach der Fahrt alle Kontaktflächen (Lenkrad, Schalthebel, Sitz- und Spiegeleinstellung, ...) reinigen bzw. desinfizieren
  • Nach der Fahrt gründlich Hände waschen oder desinfizieren, beim Warten ausreichend Abstand halten

Unterricht und Prüfungen am Motorrad

  • Die persönliche Schutzausrüstung des Fahrschülers wird vom Fahrschüler beigestellt