Erlass zur Kinderbeförderung

Seit 4. Februar 2020 gibt es einen neuen Erlass zur Kinderbeförderung [GZ.2020-0.067.581].

Aufgrund innerstaatlicher sowie internationaler Vorschriftsänderungen wird der Erlass betreffend Kinderbeförderung neu gefasst und der bisherige Erlass zur Kinderbeförderung, GZ BMVIT-179.716/0001-IV/ST1/2018 vom 31.01.2018, aufgehoben.