Freie Fahrt für Elektrofahrzeuge

Der Beschluss des Nationalrates vom 25. Oktober 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018) brachte das Aus für den Luft-Hunderter für Elektrofahrzeuge mit weiß-grüner Kennzeichentafel.

Auf Österreichs 2.223 Kilometer langem Autobahnnetz haben rund 410 Kilometer flexible Tempolimits (Überkopfanzeigen zur Verkehrsbeeinflussung). Davon sind rund 250 Kilometer (je
Fahrtrichtung) auch Bereiche mit einer vom jeweiligen Bundesland gesteuerten IG-Luft-Funktion. Bei Überschreitung oder bevorstehender Überschreitung von Immissions-Grenzwerten werden Tempo-Beschränkungen durch das Bundesland verordnet und automatisch von den Anzeigen des Straßenbetreibers ASFINAG angezeigt. Das betrifft Strecken bei Linz (A 1), Salzburg (A 1, A 10), Graz (A 9, A 2) oder in Tirol (A 12, A 13). Ein "Lufthunderter" gilt auch temporär auf kleineren Abschnitten bei Klagenfurt (A 2) und in Vorarlberg (A 14).

Seitens ASFINAG wurden alle IG-L Abschnitte mit rund 200 neuen Schildern gekennzeichnet: jeweils 200 Meter vor Beginn des IG-L Abschnitts (das heißt vor der ersten flexiblen Tempoanzeige) und auf sämtlichen Auffahrtsrampen in diesen Bereichen. Lenkerinnen und Lenker von Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeugen mit grüner Kennzeichen-Schrift müssen daher ab 1. Juli 2019 die Tempobeschränkungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf Autobahnen und Schnellstraßen nicht mehr beachten.