Neue Pickerlfristen für Krafträder

Fahrzeuge der Klasse L (Motorfahrräder, Motorräder, Quads, …) müssen ab 1. März 2020 wie normale Pkw drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung wiederkehrend überprüft werden.

Die neuen Begutachtungsfristen gelten auch für bereits vor dem 1. März 2020 zugelassene Fahrzeuge. Damit sich durch die neuen Pickerlfristen der Überprüfungszeitraum bereits zugelassener Fahrzeuge verschiebt, muss eine neu gelochte Begutachtungsplakette aufgeklebt werden. Dazu ist ab März ein Besuch bei einer Zulassungsstelle erforderlich.