Neue Pickerlfristen für Krafträder
Die neuen Begutachtungsfristen gelten auch für bereits vor dem 1. März 2020 zugelassene Fahrzeuge. Damit sich durch die neuen Pickerlfristen der Überprüfungszeitraum bereits zugelassener Fahrzeuge verschiebt, muss eine neu gelochte Begutachtungsplakette aufgeklebt werden. Dazu ist ab März ein Besuch bei einer Zulassungsstelle erforderlich.