Toleranzerlass des BMK, Ergänzung

Die diversen Fristen im Rahmen der Fahrschulausbildung, der Fahrprüfung und der Mehrphasenausbildung wurden mit Wirkung vom mit dem Toleranzerlass "eingefroren". Für das aktuell laufende "Hochfahren" gibt es einen ergänzenden Erlass des BMK.

Das Verkehrsministerium teilt mit:

Sind für die Erteilung der Lenkberechtigung (oder Absolvierung der Mehrphasenausbildung) erforderliche Nachweise nach dem 13.3.2020 abgelaufen oder konnten Maßnahmen nicht rechtzeitig absolviert werden, so hat die Behörde nach dem 31.5.2020 auf informellem Weg eine angemessene Frist festzusetzen, bis zu deren Ablauf die fehlenden Schritte nachzuholen sind und die COVID-19 bedingt abgelaufenen Nachweise akzeptiert werden. Die Frist ist großzügig, also so zu bemessen, dass die Absolvierung der Schritte oder Maßnahmen auch unter Berücksichtigung des nach wie vor bestehenden Engpasses, möglich ist. Erst nach Verstreichen dieser Frist ist von einer Ungültigkeit dieser Nachweise auszugehen, bzw. ist im Rahmen der Mehrphasenausbildung das weitere Sanktionensystem in Gang zu setzen. Nach wie vor ist in dieser Frage ein situationsangepasstes und flexibles Behördenvorgehen gefordert!

Übungs- und Ausbildungsfahrtenbewilligungen, die nach dem 13.3.2020 abgelaufen sind,

  • sind mindestens bis 31.5.2020 weiterhin gültig und
  • behalten ihre Gültigkeit außerdem für sieben Wochen nach ihrem bescheidmäßigen Gültigkeitsende

Bewilligungen, die bis 12.4.2020 abgelaufen sind, laufen daher erst am 31.5.2020 ab. Später ablaufende Bewilligungen werden um sieben Wochen verlängert.