Der digitale Tachograf

Seit 1. Mai 2006 sind in allen EU Mitgliedsstaaten, AETR Staaten und in den Ländern Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein neu zugelassene LKW über 3,5 t und Omnibusse ab neun Sitzplätzen mit einem digitalen Tachograf ausgestattet.

Ab 15.06.2019 müssen neu zugelassene LKW über 3,5 t und Omnibusse ab neun Sitzplätzen mit einer neuen Generation digitaler Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen sowie die Manipulation digitaler Fahrtenschreiber zu unterbinden.

Damit Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen, die sich durch dieses System ergeben, nachkommen können bieten wir zahlreiche Produkte zur Datenarchivierung an. Falls Sie Fragen zum Thema „digitaler Tachograf“ haben, scheuen Sie nicht uns zu kontaktieren.