News

  • Anonym­ver­füg­ungs­ver­ord­nung Straßenpolizei 

    Die Straßenverkehrsordnung ist ein Bundesgesetz, das jedoch von den Bundesländern vollzogen wird. Daher bestehen derzeit zwischen den Bundesländern unterschiedliche Strafhöhen für vergleichbare Verkehrsdelikte. Für Anonymverfügungen wird ab 1. Jänner 2027 ein bundesweit einheitlicher Strafkatalog per Verordnung festgelegt. Bei Delikten ohne unmittelbaren Verkehrssicherheitsbezug, etwa bestimmten Parkverstößen, erfolgt eine bundesweite Harmonisierung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau.  Bundesgesetzblatt der AnonymVV Straßenpolizei

  • 42. KFG-Novelle

    Das BMIMI veröffentlicht den Entwurf für die 42. KFG-Novelle. Damit werden die „Pickerlfristen“ geändert – und die bisherige Überziehungstoleranz abgeschafft. Änderung der „Pickerlfristen“ Ab 1. Oktober 2026 19. Mai 2027 soll nach den Plänenen des BMIMI die erste Begutachtung erst vier Jahre nach der Erstzulassung eines Fahrzeugs erforderlich sein, anstatt wie bisher bereits nach drei Jahren. In…

  • Wiederkehrende Begutachtung

    Während in Österreich die Pickerl-Intervalle für Autos im Rahmen des „Deregulierungspakets“ vom Jahresrhythmus 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängert werden sollen, legten die Verkehrsminister der EU am 4. Dezember 2025 den Standpunkt des Rates zum Paket zur Verkehrssicherheit fest, der eine Aktualisierung der EU-Standards in Bezug auf regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfungen, technische Kontrollen am Straßenrand und die Registrierung von…

  • Maßnahmen gegen Prüfungsbetrug

    Mit der 23. Novelle des Führerscheingesetzes will das BMIMI ab 1. Mai 2026 „wirksame Maßnahmen“ gegen den technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der theoretischen Fahrprüfung setzen. Mit der 19. FSG-Novelle wurde ab 1. September 2019 eine neunmonatige Sperrfrist für einen Wiederantritt zur Theorieprüfung eingeführt, wenn Prüfungskandidaten beim „Schummeln“ erwischt wurden. Durch die kommende 23. FSG-Novelle wird…