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Die Mehrphasenausbildung wurde am 1. Jänner 2003 eingeführt. Sie war damals (und ist bis heute) eine moderne und europaweit richtungsweisende Neugestaltung der Fahrausbildung. Die gesetzlichen Regelungen und die Durchführungsbestimmungen für das Fahrsicherheitstraining sind mittlerweile mehr als 22 Jahre alt und kaum verändert worden. Die bisher gemachten Erfahrungen sowie inhaltliche Weiterentwicklungen machen es erforderlich, diese Regelungen…
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Die kleine Änderung – in § 134 Abs. 1b erster Satz wird der Ausdruck „in der Fassung der Verordnung (EU) 2016/403, ABl. Nr. L 74 vom 19. März 2016, S 8“ durch den Ausdruck „in der Fassung der delegierten Richtlinie (EU) 2024/846, ABl. Nr. L vom 31.5.2024, S 1“ ersetzt – hat große Auswirkungen: Eine EU-Richtlinie gilt erst dann…



