Unternehmerpflichten

Unternehmen die Fahrzeuge mit digitalen Tachografen einsetzen haben folgende Verpflichtungen zu beachten:

  • Bei Fahrzeugen, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sind, hat sich der Unternehmer davon zu überzeugen, dass die Fahrer im Besitz einer Fahrerkarte sind
  • Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwendung des digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer den Fahrer in der vorgeschriebenen Handhabung zu unterweisen. Der Gesetzgeber schreibt in § 103 Abs. 4 KFG Fahrerschulungen für den Umgang mit digitalen Tachografen vor
  • Dem Fahrer sind die Bedienungsanleitung des digitalen Kontrollgerätes und ausreichend geeignetes Papier für den Drucker zur Verfügung zu stellen
  • Die gesetzlichen Auslesefristen für Massenspeicher und Fahrerkarten sind einzuhalten
    90 Tage für Daten vom Kontrollgerät, 28 Tage für Daten von der Fahrerkarte
    Die ausgelesenen Daten sind nach den gesetzlichen Vorgaben zu archivieren, erstellen einer Sicherungskopie auf einem externen Datenträger, Einhaltung der Aufbewahrungsfrist

Der Unternehmer hat auf Verlangen der Kontrollbehörde die Daten in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Für die Speicherung und Auswertung der digitalen Fahrer- bzw. Fahrzeugdaten stehen spezielle Lösungen (z.B. DAKO-Tacho Remote oder DAKO DiTach-2) zur Verfügung.