
Die behördlichen Gebühren für die Ersterteilung der Lenkberechtigung und die Ausdehnung der Lenkberechtigung auf weitere Klassen werden durch eine Novelle des Gebührengesetzes mit 1. Juli 2025 empfindlich erhöht – allerdings erstmals seit 2011.
Die erstmalige Ausstellung eines Führerscheins kostet künftig 90 Euro (statt 60,50 Euro). Für die Ausstellung von Duplikaten oder bei Ausdehnungen werden künftig 73 Euro (statt 49,50 Euro) verrechnet.
Nicht betroffen sind Gebühren, die in anderen Rechtsvorschriften festgelegt sind:
- Bei Verlängerungen aufgrund der verpflichtenden ärztlichen Befristung von Führerscheinen der Klassen C1, C, D1 oder D sowie Verlängerungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen wird nach den Bestimmungen der FSG-DV nur ein Kostenersatz für die Scheckkarte verrechnet, der derzeit 16 Euro beträgt.
- Die Prüfungsgebühren für die Theorieprüfung und die Fahrprüfung werden vorerst nicht angehoben. dafür wäre eine Novelle der FSG-PV erforderlich.
- Die Kosten für die behördlichen Bescheide bei Übungs- und Ausbildungsfahrten werden in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung festgelegt und derzeit ebenfalls nicht geändert.
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