Die behördlichen Gebühren für die Ersterteilung der Lenkberechtigung und die Ausdehnung der Lenkberechtigung auf weitere Klassen werden durch eine Novelle des Gebührengesetzes mit 1. Juli 2025 empfindlich erhöht – allerdings erstmals seit 2011.
Mit aufeinander abgestimmten Verordnungen zum Führerscheingesetz sollen die Honorare für Verkehrspsychologen ab 1. Juni 2024 erhöht werden – und weitere Bestimmungen in Kraft treten.
Mit der 41. KFG-Novelle wurde die Ausbildung von Fahrlehrern und Fahrschullehrern sowie der Fahrlehrausweis grundsätzlich neu geregelt. In dieser Novelle werden die Detailvorschriften festgelegt.