EU-Verordnung zu COVID-19
Die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen, die zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2020 abgelaufen wäre oder ablaufen würde, wird um sieben Monate ab dem auf dem jeweiligen Führerschein angegebenen Ablaufdatum verlängert.
Eine ähnliche Vorgangsweise wird im Straßenverkehrsbereich bei folgenden Themen angewendet:
- Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
- Erneuerung von Fahrerkarten oder den Ersatz von Fahrerkarten
- Nachprüfungen von Fahrtenschreibern
- Technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern
- Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers
- Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs bzw. für den Zugang zum grenzüberschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt
Als Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt vom 27. Mai 2020 gilt diese Fristverlängerung in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und bedarf keiner nationalen Umsetzungsmaßnahme.