Ab 1. bzw. 22. Juli 2021 entfallen die meisten Covid-Beschränkungen im Fahrschulbetrieb.
Im Jahr 2015 wurden neue gesetzliche Bestimmungen zur Verbesserung der Motorrad-Fahrschulausbildung eingeführt.
Das BMK präzisiert die Rahmenbedingungen für die Verkürzung der theoretischen Unterrichtseinheiten gem. § 64b Abs. 3 Sätze 6 und 7 KDV
Aus Sicht des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sind sowohl die Durchführung von Fahrstunden als auch die...
Die 39. KFG-Novelle wurde am 20.11.2020 im Nationalrat beschlossen und ist seit 16.12.2020 in Kraft.
Wenn einem Fahrschulinhaber für seinen Fahrschulbetrieb mehrere Standorte von der Aufsichtsbehörde bewilligt wurden, dürfen Fahrlehrer mit einem (1)...
Die diversen Fristen im Rahmen der Fahrschulausbildung, der Fahrprüfung und der Mehrphasenausbildung wurden mit Wirkung vom mit dem Toleranzerlass...
Die Verordnung (EU) 2020/698 bringt vorübergehende Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch für die Erneuerung oder Verlängerung bestimmter...
Eine Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung (2. COVID-19-LV-Novelle) tritt am 29. Mai 2020 in Kraft.