Ausdehnung von C1 auf C und D1 auf D

Der Verzicht auf die Theorieprüfung für C oder D gilt nur, wenn die Theorieprüfung für C1 oder D1 ab 1. Juni 2019 abgelegt wurde.

Entgegen dem Wortlaut der 12. Novelle der FSG-PV gilt bei Ausdehnungen von C1 auf C bzw. D1 auf D folgendes:

  • Wurde die Prüfung C1 oder D1 vor dem 1. Juni 2019 absolviert, dann ist bei späterer Ausdehnung auf die Klasse C oder D die Theorieprüfung für das Modul C bzw D abzulegen, da das seinerzeit absolvierte Modul C1 bzw D1 nicht mit jenem für C (bzw D) ident war
  • Im Falle der Absolvierung der Prüfung C1 oder D1 nach dem 1. Juni 2019 und späteren Ausdehnung von C1 auf C oder D1 auf D ist keine Theorieprüfung abzulegen, da die Prüfungskataloge für C1/C und D1/D den gleichen Inhalt aufweisen

Dazu gibt es keine eigene Übergangsbestimmung in der Verordnung, es handelt sich wegen der eher exotischen Thematik "nur" um eine Auslegung der entsprechenden Bestimmung durch das BMVIT.