Automatisiertes Fahren
Es wird mit der 33. Novelle des Kraftfahrgesetzes eine Verordnungsermächtigung geschaffen, damit das automatisierte Fahren unter noch zu bestimmenden Rahmenbedingungen möglich wird.
Es wird mit der 33. Novelle des Kraftfahrgesetzes eine Verordnungsermächtigung geschaffen, damit das automatisierte Fahren unter noch zu bestimmenden Rahmenbedingungen möglich wird.