13. Novelle der FSG-DV

Die 13. Novelle der Durchführungsverordnung zum Führerscheingesetz bringt zahlreiche Neuerungen.

Perfektionsfahrten

  • Alle Perfektionsfahrten fallen wie "normale" Fahrstunden unter die Tagesnachweispflicht
  • Bei Motorrad-Perfektionsfahrten muss der Fahrlehrer oder Instruktor die Kandidaten auf einem einspurigen Kraftfahrzeug begleiten

Fahrtrainings zum Aufstieg A1 > A2 > 2

  • Die Fahrtrainings fallen wie "normale" Fahrstunden unter die Tagesnachweispflicht
  • Bei den Fahrten im Verkehr hat der Fahrlehrer oder Instruktor die Kandidaten auf einem einspurigen Kraftfahrzeug zu begleiten
  • Die Teilnehmer und der Fahrlehrer bzw. Instruktor müssen wie bei Schulfahrten gekennzeichnet sein; bei Ausfahrten von Autofahrerclubs wird statt der Aufschrift "Fahrschule" der jeweilige Clubname verwendet

Scheckkartenführerschein

  • Der Kostenersatz für die Scheckkarte bei der (von Gebühren befreiten) Verlängerung der Lenkberechtigung der Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE (D1E) wird von 11 Euro auf 12,50 Euro angehoben

Führerscheincodes

  • Die Codeliste wird in vielen Punkten überarbeitet