COVID-19: Aktuelle Nachweispflicht
Letzte Bearbeitung dieser Seite: 4. August 2021
- Für Fahrschüler entfallen ab 1. Juli 2021 sämtliche Covid-Beschränkungen im Unterrichtsbetrieb. Damit kommt es für Fahrschüler zum Wegfall der Maske während des Unterrichts (im Kurs, im Auto), dem Wegfall des 3G-Nachweises und dem Wegfall des 1 m Abstandes
- Für Angestellte und den Inhaber ist während des Unterrichts das Tragen eines MNS mit Möglichkeit zur Befreiung durch einen 3G-Nachweis vorgeschrieben
- Im Fahrschulgebäude (Empfangsbreich, Aufenthaltsbereich, Büro) besteht ab 22. Juli 2021 keine Maskenpflicht
- Das Gesundheitsministerium sieht für die Aufsichtspersonen bei der Theorieprüfung, für die Fahrprüfer, die Fahrlehrer, die Prüfungskandidaten sowie deren private Begleiter bei der Fahrprüfung den Mund-Nasen-Schutz vor. Alternativ ist ein 3G-Nachweis möglich; die Maskenpflicht entfällt jedoch nur dann, wenn alle Beteiligten einen 3G-Nachweis besitzen
Sonderregelung für Wien:
- Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Einrichtungen zur Vorbereitung und Durchführung von Fahraus- und -weiterbildungen sowie allgemeine Fahrprüfungen nur betreten, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt, sonst ist eine FFP2-Maske zu tragen
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