Registrierkassensicherheitsverordnung

Mit 1. April 2017 tritt die RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) in Kraft. Bei vorsätzlicher Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Pflicht droht nach dem Finanzstrafgesetz eine Strafe bis zu 5.000 Euro.

Mit 1. April 2017 tritt die RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) in Kraft. Der 2ndLIFE Fahrschulmanager, das zentrale Verwaltungssystem in den meisten österreichischen Fahrschulen, wurde entsprechend der gesetzlichen Anforderungen erweitert. Die Umstellung auf die neue Programmversion wurde von allen Fahrschulen, die 2ndLIFE im Einsatz haben, termingerecht durchgeführt.