12. Novelle der FSG-PV

Die 12. Novelle der Führerscheingesetz-Fahrprüfungsverordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

  • Die bisherigen Module C1 und C wurden ebenso wie D1 und D mit faktischer Wirkung vom 1. Juni 2019 zu jeweils einem Modul C bzw. D zusammengefasst. Bei Ausdehnungen von C1 auf C bzw. von D1 auf D entfällt daher die Theorieprüfung. Da diese Novelle nicht rechtzeitig im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird, behilft sich das BMVIT mit einem "verordnungsändernden Erlass", um den Einsatztermin der neuen Fragen (und das Ende der türkischsprachigen Theorieprüfung) umsetzen zu können
  • Die Beschreibung der Hardware für theoretische Fahrprüfungen wird allgemeiner gefasst, insbesondere entfällt die Mindestgröße des Bildschirmes von 15 Zoll mit einer Mindestauflösung von 1024x768 pixel. Gefordert werden im Begutachtungsentwurf "mindestens sechs Plätze mit geeigneten Geräten, um die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu (sic!) Verfügung gestellte Prüfungssoftware zu betreiben". Damit soll laut BMVIT "dem Fortschritt in der IT in den letzten Jahren Rechnung getragen werden und es ermöglicht werden, dass auch Tablets für die Abhaltung der theoretischen Fahrprüfung verwendet werden". Dabei übersieht das BMVIT, dass die Theorieprüfung schon bisher auf Tablets abgehalten wurde – künftig entfällt lediglich die Notwendigkeit, zusätzlich zu den verwendeten Tablets sechs PCs samt 15-Zoll-Bildschirm bei der Fahrschulinspektion herzeigen zu können 
  • In den Fahrprüfungsprotokollen wurden einige kleine Änderungen vorgenommen sowie Fehler bereinigt. Vorhandene Fahrprüfungsformulare der Version 2013 dürfen aufgebraucht werden

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