Fahrprüfungen starten wieder

Aus Sicht des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sind sowohl die Durchführung von Fahrstunden als auch die Abhaltung von Fahrprüfungen nach der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zulässig.

Nach § 5 Abs. 6 Z 9 sind Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt zulässig. Diese Beschränkung betrifft nur die Aus- und Fortzubildenden, die Anzahl der Dienstleister wird nicht beschränkt, so dass auch Fahrprüfungen abgehalten werden können, an der neben dem Fahrprüfer auch der Fahrlehrer teilnimmt.

Weiterhin verboten bleibt die Abhaltung von Theorie-Gruppenkursen. Theoretische Einheiten können in Form von Einzelunterricht durchgeführt werden.

In Niederösterreich beginnt der Prüfungsbetrieb mit 1. Februar 2021.