Fahrprüfungen starten wieder
Nach § 5 Abs. 6 Z 9 sind Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken gegenüber einer Person oder Personen aus demselben Haushalt zulässig. Diese Beschränkung betrifft nur die Aus- und Fortzubildenden, die Anzahl der Dienstleister wird nicht beschränkt, so dass auch Fahrprüfungen abgehalten werden können, an der neben dem Fahrprüfer auch der Fahrlehrer teilnimmt.
Weiterhin verboten bleibt die Abhaltung von Theorie-Gruppenkursen. Theoretische Einheiten können in Form von Einzelunterricht durchgeführt werden.
In Niederösterreich beginnt der Prüfungsbetrieb mit 1. Februar 2021.