Probeführerschein: Rotlicht als Delikt
Verkehrslichtsignalanlagen gibt es aber nicht nur bei Kreuzungen, sondern auch bei anderen Straßenstellen (etwa bei Baustellen oder bei bloßen Schutzwegen). Da die Gefährlichkeit des Deliktes aber nicht davon abhängt, ob es sich um eine Kreuzung oder um eine andere Straßenstelle handelt, gilt ab 1. September 2019 jede Übertretung des "Halt"-Zeichens als schwerer Verstoß im Sinne des Probeführerscheines.