Probeführerschein: Rotlicht als Delikt

Im Führerscheingesetz wurde in der Aufzählung der Nachschulungsdelikte bei der Nichtbeachtung des Rotlichtes ein Klammerausdruck zur leichteren Lesbarkeit verwendet. Tatsächlich schränkte dieser das Delikt jedoch unbeabsichtigt auf geregelte Kreuzungen ein.

Verkehrslichtsignalanlagen gibt es aber nicht nur bei Kreuzungen, sondern auch bei anderen Straßenstellen (etwa bei Baustellen oder bei bloßen Schutzwegen). Da die Gefährlichkeit des Deliktes aber nicht davon abhängt, ob es sich um eine Kreuzung oder um eine andere Straßenstelle handelt, gilt ab 1. September 2019 jede Übertretung des "Halt"-Zeichens als schwerer Verstoß im Sinne des Probeführerscheines.