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Anonymverfügungsverordnung Straßenpolizei

Die Straßenverkehrsordnung ist ein Bundesgesetz, das jedoch von den Bundesländern vollzogen wird. Daher bestehen derzeit zwischen den Bundesländern unterschiedliche Strafhöhen für vergleichbare Verkehrsdelikte.

Für Anonymverfügungen wird ab 1. Jänner 2027 ein bundesweit einheitlicher Strafkatalog per Verordnung festgelegt. Bei Delikten ohne unmittelbaren Verkehrssicherheitsbezug, etwa bestimmten Parkverstößen, erfolgt eine bundesweite Harmonisierung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau.

Bundesgesetzblatt der AnonymVV Straßenpolizei

  • In der Anlage 1 werden Verwaltungsübertretungen nach der Straßenverkehrsordnung bestimmt, für die mit Anonymverfügung Geldstrafen eingehoben werden dürfen, und die Höhe der Geldstrafen festgesetzt
  • In der Anlage 2 werden Verwaltungsübertretungen nach der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung bestimmt, für die mit Anonymverfügung Geldstrafen eingehoben werden dürfen, und die Höhe der Geldstrafen festgesetzt
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