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Alexander Seger1 Min. Lesezeit

Wiederkehrende Begutachtung

Während in Österreich die Pickerl-Intervalle für Autos im Rahmen des „Deregulierungspakets“ vom Jahresrhythmus 3-2-1 auf 4-2-2-2-1 verlängert werden sollen, legten die Verkehrsminister der EU am 4. Dezember 2025 den Standpunkt des Rates zum Paket zur Verkehrssicherheit fest, der eine Aktualisierung der EU-Standards in Bezug auf regelmäßige Verkehrssicherheitsprüfungen, technische Kontrollen am Straßenrand und die Registrierung von Fahrzeugdaten vorsieht.

Gemäß der Position des Rates bleiben der Umfang der Prüfungen und die Mindestintervalle unverändert. Dies bedeutet, dass die vorgeschlagene Umstellung von zweijährlichen auf jährliche Prüfungen nach zehn Jahren als EU-Mindestanforderung nicht umgesetzt wird.

Die bestehende Ausnahme, Motorräder vom Prüfumfang grundsätzlich auszunehmen, bleibt auf EU-Ebene ebenfalls bestehen.

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