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23. Novelle der FSG-DV

Die Mehrphasenausbildung wurde am 1. Jänner 2003 eingeführt. Sie war damals (und ist bis heute) eine moderne und europaweit richtungsweisende Neugestaltung der Fahrausbildung.

Die gesetzlichen Regelungen und die Durchführungsbestimmungen für das Fahrsicherheitstraining sind mittlerweile mehr als 22 Jahre alt und kaum verändert worden. Die bisher gemachten Erfahrungen sowie inhaltliche Weiterentwicklungen machen es erforderlich, diese Regelungen von Grund auf zu überarbeiten und an die aktuellen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen. Das betrifft

  • Die Inhalte der Ausbildung
  • Die Voraussetzungen für Instruktoren
  • Die Voraussetzungen für Mehrphasenübungsplätze

Bei den Anforderungen an die Übungsplätze wird darauf Bedacht genommen, dass bestehende Plätze weiterbetrieben werden können.

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